Spielsperre
facebook25twitter25
Spielerschutz

Spielsperre

Die Spielsperre ist zentrales Instrument des Spielerschutzes. Wir möchten Sie hier über die Möglichkeiten der Spielsperre als Schutz bei oder vor einem problematischen/ süchtigen Spielverhalten informieren.

Spielsperre

Dauerhafte Eigensperre

Wenn das Glücksspiel für Sie problematisch geworden ist oder Sie die Befürchtung haben, dass es dazu kommen könnte, haben Sie die Möglichkeit, sich sperren zu lassen. Bitte wenden Sie sich hierzu vertrauensvoll an unsere Mitarbeiter vor Ort.

Die Sperre aus Gründen der Spielsuchtgefährdung ist grundsätzlich unbefristet und gilt in allen staatlich konzessionierten Spielbanken Deutschlands. Ebenso gilt diese Sperre auch für andere staatlich konzessionierte Glücksspiele, die häufiger als zweimal die Woche genutzt werden können, wie beispielsweise Oddset.

Möchten Sie von der Möglichkeit der Eigensperre nutzen, setzen Sie sich bitte mit einem unserer Häuser in Verbindung (siehe Standorte) oder wenden Sie sich an die Unternehmensbeauftragte für Spielerschutz:

Spielbanken Niedersachsen GmbH
Frau Karen Krüger
Hohenzollernstraße 4
30161 Hannover
eMail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.

Sperre durch die Spielbanken Niedersachsen GmbH

Sollten wir als Anbieter berechtigte Hinweise dafür haben, dass Sie spielsuchtgefährdet oder süchtig sind, sind wir verpflichtet, Sie von unserer Seite aus sperren zu lassen. Dieses gilt auch für begründete Hinweise von Dritten wie nahe Verwandte oder Lebenspartner. Diese Sperre ist ebenfalls unbefristet und gilt für alle staatlich konzessionierten Spielbanken in Deutschland sowie für andere staatlich konzessionierten Spielangebote, die häufiger als zweimal die Woche genutzt werden können, wie beispielsweise Oddset. Der Gast wird in diesem Fall über die Sperre informiert und hat die Möglichkeit zur Stellungnahme.

Gesperrte Spieler

Um sicher zu stellen, dass gesperrte Spieler keinen Zugang zu unseren Casinos bekommen, sind wir verpflichtet, bei jedem Betreten der Spielsäle einen Abgleich der Gastdaten mit der bundesweit zentralen Sperrdatei zu machen. Hierzu ist es erforderlich, dass Sie einen gültigen Lichtbildausweis bei sich tragen.